Erbe ausschlagen und Wohnung auflösen – Wann das sinnvoll ist

Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, besteht kein Anspruch mehr auf das Betreten der Wohnung des Verstorbenen. Sie darf weder ausgeräumt noch einzelne Dinge, die zum Nachlass gehören, entfernt werden. Aber wann ist es eigentlich sinnvoll, ein Erbe auszuschlagen und den Haushalt des Verstorbenen aufzulösen?

 

Ein Erbe ausschlagen

Ein Erbe bedeutet nicht, dass man sich die Rosinen rauspicken kann und nur Schmuck, Bargeld, Immobilien oder Wertpapiere geerbt werden. Sie beinhaltet auch alle Schulden des Verstorbenen. Jeder Erbe kann sich vor der Annahme einen Überblick über das Vermögen des Verstorbenen machen. Wichtig ist unter anderem die Durchsicht der aktuellen Post, um ein böses Erwachen nach der Erbannahme zu verhindern. Auch die Überprüfung der Kontoauszüge kann dabei helfen, in Sachen Erbe eine Entscheidung zu fällen. Durch §1942 des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuchs) hat jeder Erbe ab dem 18. Lebensjahr das Recht, ein Erbe auszuschlagen. Das gilt für die gesetzliche Erbfolge sowie für ein Erbe per Testament. Wird ein amtliches Testament hinterlegt, werden alle Erben zeitnah durch eine Testamentseröffnung über ihr Erbe informiert. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Erbausschlagung vorgenommen werden.

 

So funktioniert eine Erbausschlagung

Bei einer gesetzlichen Erbfolge erhältst du keine Nachricht über das Nachlassgericht. Es wird davon ausgegangen, dass dir die Verwandtschaft zum Erblasser bekannt ist und du über das Ableben des Familienmitglieds informiert bist. Als erstes ist es sehr wichtig, dass Sie sich einen Überblick über das Vermögen und die Schulden des Erblassers machst. Erst danach sollten Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Sollten die Schulden überwiegen, können Sie sich direkt an die Rechtsantragsstelle des Nachlassgerichtes am Wohnort des Erblassers oder an deinem Wohnort wenden. Sie benötigst für die Ausschlagungserklärung einen gültigen Personalausweis. Für die Ausschlagung wird keine Sterbeurkunde benötigt. Alternativ können Sie aber auch eine Erbschaft vor einem Notar ausschlagen. Nach der Beglaubigung wird der Notar Ihre Erklärung an das zuständige Nachlassgericht weiterleiten. Beantragen Sie keinen Erbschein, da Sie dadurch bereits das Erbe annehmen würden. Eine Sterbeurkunde reicht zur Überprüfung der Finanzen aus.

 

Die Frist beachten

Wenn Sie ein Erbe ausschlagen, haben Sie keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Sie werden von allen Rechten und Pflichten entbunden. Für das Ausschlagen des Erbes ist es wichtig, dass Sie die Frist einhalten. Sie haben 6 Wochen Zeit. Die Frist beginnt, sobald Sie vom Tod des Erblassers Kenntnis genommen haben oder Sie eine Benachrichtigung über das Nachlassgericht erhalten haben. Wenn Sie diese Frist versäumen, gilt das Erbe als angenommen. Es gibt keine Möglichkeit einer Verlängerung.

 

Den Haushalt auflösen, auch bei Erbannahme

Sollten Sie das Erbe ausschlagen, dann wird sich ein staatlich Beauftragter darum kümmern, dass der Haushalt geräumt wird. Er organisiert Transport, Verwertung und auch Entsorgung des Haushaltes. Sie haben damit nichts mehr zu tun und auch keine Ansprüche mehr. Wenn Sie das Erbe allerdings annehmen, dann stehen Sie meist trotzdem vor den Herausforderungen, die mit einer Haushaltsauflösung einherkommen. Professionelle Hilfe ist hier ideal, da Sie sonst sehr viel Zeit einplanen müssen. Unabhängig, ob die Auflösung des Haushaltes durch ein Unternehmen oder Sie selbst erfolgt: Als erstes sollten Sie alle Wert- und Erinnerungsgegenstände sichern. Bei gut erhaltenen und hochwertigen Einrichtungsgegenständen, sollten Sie diese vor der kompletten Auflösung des Haushaltes abtransportieren oder verkaufen. Auch hierbei können Umzugsunternehmen oder auch Freunde und Familie helfen, die kräftig mit anpacken können.

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